§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Marius Hau, Einzelunternehmen, Freibergweg 1, 5700 Zell am See, Österreich („Agentur"), und seinen Kunden („Kunde") über Werbeanzeigen, Social-Media-Marketing, Website-Wartung, Support sowie damit verbundene Webdesign-, Marketing-, Foto-, Video-, Beratungs- und Kreativleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Bestimmungen, die ausdrücklich oder ihrem Inhalt nach nur Unternehmer betreffen, gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und anwendbarem Unionsrecht, bleiben unberührt. Im Zweifel ist eine Bestimmung verbraucherfreundlich und im Einklang mit zwingendem Recht auszulegen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote, Auftragsbestätigungen und Einzelvereinbarungen bestimmen insbesondere Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Mitwirkungsleistungen, Nutzungsumfang, Laufzeiten, Budgets sowie technische und organisatorische Anforderungen.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Kunden in Textform, durch Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Kunden zustande. Für Verbraucherverträge gelten ergänzend die gesetzlichen Informationspflichten und Formerfordernisse.
(3) Angaben zu Leistungsmerkmalen, Zeitpunkten, Budgets, Reichweiten, Leads, Rankings, Conversions oder wirtschaftlichen Ergebnissen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Soweit Leistungen von Plattformen, Hosting-Providern, Medien, Drittsoftware oder sonstigen Dritten abhängen, schuldet die Agentur eine sorgfältige Leistungserbringung, nicht jedoch eine von Dritten abhängige Verfügbarkeit oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Zugänge zu Domains, Hosting, Content-Management-Systemen, Werbekonten, Social-Media-Konten, Analysewerkzeugen und sonstigen Plattformen sowie Texte, Bilder, Logos, Markeninformationen, Produktinformationen und rechtlich erforderliche Hinweise.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten oder zur Nutzung freigegebenen Inhalte, Zugänge und Angaben rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter oder gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Vorgaben verletzen. Die inhaltliche, wettbewerbs-, kennzeichen-, urheber-, datenschutz- und sonstige rechtliche Prüfung von Kundeninhalten, Angeboten, Pflichtangaben, Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungstexten und Kampagnen obliegt dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich eine Rechtsprüfung schriftlich vereinbart ist.
(3) Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, erforderliche Rechte, Einwilligungen, Freigaben und Erlaubnisse für bereitgestellte oder bei ihm angefertigte Inhalte und Aufnahmen einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen. Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, Kunden, Gäste, Lieferanten und sonstige Personen sowie Locations und Räumlichkeiten, Marken, Logos, Produkte, Fahrzeuge, Website-Inhalte, Kundenstimmen, Zitate und sonstige Materialien. Für Personenaufnahmen, Interviews, Audioaufnahmen und sensible Inhalte sind die jeweils erforderlichen gesonderten Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen einzuholen; Aufnahmen Minderjähriger bedürfen der gesonderten Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.
(4) Der Kunde stellt die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich notwendiger Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit deren Ursache aus seinem Verantwortungsbereich, insbesondere aus fehlenden oder unzureichenden Rechten, Freigaben oder Einwilligungen, stammt. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Agentur die Rechtsverletzung selbst rechtswidrig verursacht hat.
(5) Verzögerungen, Mehraufwand und zusätzliche Kosten infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung, fehlender Freigaben oder nicht erreichbarer Ansprechpartner hat der Kunde zu vertreten. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 4 Korrekturen, Freigaben und Abnahme
(1) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind in der vereinbarten Vergütung zwei Korrekturschleifen je abnahmefähigem Leistungsteil enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Mitteilung der Änderungswünsche zu einem vorgelegten Entwurf.
(2) Änderungswünsche, die nach Umfang oder Zielsetzung über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand oder gemäß gesondertem Angebot vergütet. Dies gilt nicht für die Beseitigung berechtigter Mängel.
(3) Der Kunde prüft vorgelegte Entwürfe, Inhalte, technische Umsetzungen und sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich und teilt Beanstandungen nachvollziehbar in Textform mit. Freigaben des Kunden, insbesondere für Inhalte, Anzeigen, Druckfreigaben, Veröffentlichungen oder Live-Schaltungen, gelten als verbindliche fachliche und inhaltliche Freigabe im vereinbarten Umfang.
(4) Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, erklärt der Kunde die Abnahme nach vertragsgemäßer Fertigstellung. Gegenüber Unternehmern gilt eine Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie nach Aufforderung innerhalb einer angemessenen, mindestens 14-tägigen Frist nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels ablehnt oder die Leistung produktiv nutzt; auf diese Folge wird die Agentur in der Aufforderung hinweisen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen; eine Abnahme wird nicht fingiert.
§ 5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Für laufende Leistungen, insbesondere Social-Media-Marketing, laufende Werbeanzeigen- oder Marketingbetreuung, Website-Wartung und Support, ergeben sich Mindestlaufzeit und konkrete Vertragslaufzeit aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, beträgt die anfängliche Laufzeit 12 Monate.
(2) Gegenüber Unternehmern verlängert sich ein befristeter laufender Vertrag nach Ablauf der anfänglichen oder verlängerten Laufzeit automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Bei einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von drei Monaten verlängert sich der Vertrag daher jeweils um drei Monate; bei einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von zwölf Monaten jeweils um zwölf Monate.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt eine automatische Verlängerung nur insoweit und in der Form, wie sie nach zwingendem Recht zulässig vereinbart werden kann. Soweit eine Verlängerung zulässig ist, wird der Verbraucher rechtzeitig, klar und in Textform über Verlängerung, Kündigungsfrist, Kündigungstermin und die einfache Kündigungsmöglichkeit informiert. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform; insbesondere ist eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten vorliegen. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern diese nicht entbehrlich ist.
(5) Die Kündigung aus wichtigem Grund lässt Ansprüche für bis zur Vertragsbeendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen sowie wirksam vereinbarte Mindestlaufzeiten unberührt. Eine pauschale Fälligstellung der gesamten Restvergütung wird nicht vereinbart.
§ 6 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit gesetzlich erforderlich. Auslagen, Medienbudgets, Kosten von Plattformen, Lizenzen, Stockmaterial, Schriften, Plugins, Hosting, Domains, Reisekosten und sonstige Drittleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern Angebot oder Rechnung nichts Abweichendes enthalten. Für Projekte sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 50 % der vereinbarten Vergütung als Vorauszahlung und der Restbetrag bei Abnahme oder Lieferung fällig; beide Teilzahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
(3) Bei laufenden Verträgen ist die vereinbarte Vergütung monatlich im Voraus fällig. Die Zahlungsfrist beträgt auch hierfür 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Agentur kann angemessene Mahnspesen sowie notwendige und zweckentsprechende Kosten der Forderungsbetreibung, insbesondere Inkasso-, Rechtsanwalts- und sonstige Rechtsverfolgungskosten, verlangen, soweit diese gesetzlich ersatzfähig sind.
(5) Nach angemessener Mahnung und Fristsetzung ist die Agentur, soweit rechtlich zulässig, berechtigt, weitere Leistungen, Support, Veröffentlichungen, Schaltungen sowie die Herausgabe von Dateien, Zugängen und Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten oder einzustellen. Die Einstellung lässt Zahlungs- und Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen und wirksam vereinbarte Mindestlaufzeiten unberührt; eine pauschale Vorfälligkeitsklausel wird hierdurch nicht begründet.
§ 7 Forderungsabtretung und Zahlungsabwicklung
(1) Die Agentur ist berechtigt, Zahlungsforderungen aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere fällige Forderungen, an Inkassounternehmen, Factoringunternehmen, Banken oder sonstige Dritte zu verkaufen, abzutreten oder zur Einziehung zu übertragen. Eine Übertragung des gesamten Vertragsverhältnisses ist hiervon nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Der Kunde willigt ein, dass die für Abtretung oder Zahlungsabwicklung erforderlichen Vertrags-, Leistungs-, Rechnungs- und Kontaktdaten an den jeweiligen Forderungsinhaber oder Dienstleister übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt nur im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstigen anwendbaren Datenschutzrechts.
(3) Nach Anzeige einer Abtretung hat der Kunde mit schuldbefreiender Wirkung an den angezeigten neuen Forderungsinhaber zu zahlen.
§ 8 Nutzungsrechte und Herausgabe
(1) An den von der Agentur geschaffenen finalen Arbeitsergebnissen, insbesondere Websites, Texten, Grafiken, Designs, Fotos, Videos, Social-Media-Content, Anzeigen, Konzepten und Codes, erhält der Kunde erst nach vollständiger Zahlung aller fälligen Vergütungen, Auslagen und sonstigen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Nutzungsrechte ruhen bis zur vollständigen Zahlung.
(2) Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, umfasst das Nutzungsrecht bei Unternehmern die Nutzung für die eigene Unternehmenskommunikation und Werbung; bei Verbrauchern die Nutzung entsprechend dem Vertragszweck. Weitergaben oder Unterlizenzierungen an Dritte oder verbundene Unternehmen, Nutzungen in zusätzlichen Medien, auf weiteren Domains, in weiteren Ländern, Kanälen oder Plattformen sowie die Einräumung ausschließlicher Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(3) Rohmaterial, offene Arbeitsdateien, Projektdateien, Quelldateien, nicht verwendete Entwürfe, Entwicklungsumgebungen und Zugangsdaten werden nur herausgegeben oder übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf deren Überlassung.
(4) Für Material und Leistungen Dritter, insbesondere Stockmaterial, Musik, Schriften, Plugins, Vorlagen, Drittsoftware und KI-Bestandteile, gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber oder Anbieter. Die Agentur verschafft nur jene Rechte, die sie selbst wirksam einräumen darf; der Kunde beachtet die jeweiligen Nutzungsbeschränkungen.
§ 9 Referenz- und Marketingnutzung
(1) Der Kunde räumt der Agentur, soweit rechtlich zulässig und soweit die erforderlichen Rechte und Freigaben vorliegen, das Recht ein, die im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag erstellten Arbeitsergebnisse und Aufnahmen für eigene Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
(2) Dies umfasst insbesondere Foto-, Video-, Audio-, Interview- und Behind-the-Scenes-Aufnahmen sowie Aufnahmen von Räumlichkeiten, Produkten, Fahrzeugen, Marken, Logos, Arbeitsabläufen, Projekten und Ergebnissen sowie Kundenname, Logo, Referenzen, Kundenstimmen und Zitate. Die Nutzung darf insbesondere auf der eigenen Website, im Portfolio, in Social Media, Präsentationen, Pitches, bei Messeauftritten, in Referenzkundenlisten, Printwerbung, Pressearbeit, bei Wettbewerben und in bezahlter Onlinewerbung erfolgen.
(3) Die Agentur darf die Inhalte hierfür bearbeiten, kürzen, montieren, formatlich anpassen, mit Text oder Musik versehen und in andere Medien übertragen, soweit berechtigte Interessen Betroffener nicht verletzt werden. Eine erneute Freigabe vor jeder einzelnen Referenzveröffentlichung ist nicht erforderlich.
(4) Der Kunde kann die Marketingnutzung aus wichtigem Grund mit Wirkung für künftige Nutzungen in Textform untersagen oder widerrufen. Bereits rechtmäßig erfolgte Veröffentlichungen müssen nicht rückwirkend entfernt, zurückgerufen oder vernichtet werden, soweit keine zwingenden Rechte entgegenstehen und dies der Agentur zumutbar ist.
(5) Diese Regelung ersetzt weder eine erforderliche Einwilligung abgebildeter oder interviewter Personen noch eine Einwilligung in Tonaufnahmen oder eine sonst erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage. Für Personenaufnahmen, Interviews, Audioaufnahmen und sensible Inhalte sind gesonderte Einwilligungen, Freigaben oder sonstige Rechtsgrundlagen erforderlich; für Minderjährige ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter einzuholen.
§ 10 Werbung, Plattformen, Hosting und Support
(1) Werbebudgets und Entgelte für Werbeplattformen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Teil der Vergütung der Agentur und werden vom Kunden unmittelbar oder gegen Vorauszahlung getragen. Die Agentur ist berechtigt, Kampagnen im vereinbarten Umfang einzurichten, zu verwalten und zu optimieren.
(2) Die endgültige Verantwortung für Freigaben, Produkte, Preise, Verfügbarkeiten, Pflichtinformationen und die rechtliche Zulässigkeit beworbener Inhalte verbleibt beim Kunden. Die Agentur schuldet keinen bestimmten Marketing-, Umsatz-, Reichweiten-, Ranking-, Lead- oder Conversion-Erfolg.
(3) Störungen, Sperren, Ausfälle, Richtlinien- oder Policy-Änderungen, Algorithmusänderungen oder sonstige Änderungen von Plattformen, Hosting-Providern und Drittanbietern hat die Agentur nur zu vertreten, soweit sie diese verursacht oder schuldhaft nicht angemessen darauf reagiert hat.
(4) Bei Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen schuldet die Agentur ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Backups, Sicherheitsupdates, Wiederherstellungen, Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Wartungsfenster richten sich nach dem Angebot. Für Änderungen an Systemen, Zugängen oder Inhalten durch den Kunden oder Dritte übernimmt die Agentur keine Verantwortung, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
§ 11 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbrauchern werden diese durch diese AGB weder ausgeschlossen noch verkürzt.
(2) Gegenüber Unternehmern hat der Kunde erkennbare Mängel unverzüglich nach Abnahme oder Bereitstellung der Leistung in Textform und nachvollziehbar anzuzeigen. Die Agentur ist zunächst berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, fehlender Mitwirkung, Eingriffen des Kunden oder Dritter, nicht kompatiblen Systemen, Änderungen von Drittplattformen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur beruht.
§ 12 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Agentur bei leichter Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, je Schadensfall auf EUR 250.000 begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Für Plattformausfälle, Algorithmus- oder Policy-Änderungen sowie für nicht garantierte Reichweiten, Rankings, Leads, Conversions oder sonstige wirtschaftliche Erfolge haftet die Agentur nur, soweit sie die Ursache zu vertreten hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Regelungen nur im Rahmen zwingenden Rechts.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen oder deren Offenlegung schriftlich gestattet wurde.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Agentur und der anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung, soweit erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Die Übermittlung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Forderungsabtretungen oder Zahlungsabwicklungen erfolgt nur im erforderlichen Umfang und auf einer geeigneten Rechtsgrundlage. Diese AGB begründen für sich allein keine datenschutzrechtliche Erlaubnis für jede Form der Verarbeitung personenbezogener Daten oder Aufnahmen.
§ 14 Widerruf, Rücktritt und vorzeitiger Leistungsbeginn
(1) Verbrauchern stehen bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Die Agentur erteilt Verbrauchern, soweit erforderlich, vor Vertragsschluss eine gesonderte, gesetzlich konforme Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
(2) Verlangt ein Verbraucher, dass die Agentur vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, sind die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers gesondert einzuholen. Gesetzliche Folgen eines Widerrufs nach bereits begonnener Leistungserbringung sowie gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
(3) Im Übrigen richten sich Rücktritt, Vertragsauflösung und sonstige Beendigungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften und den ausdrücklich getroffenen Einzelvereinbarungen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Zell am See ausschließlich zuständig. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher und zwingende Zuständigkeitsvorschriften bleiben unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu Beweiszwecken der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen, auch mündliche, gehen diesen AGB vor.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im Rahmen zwingenden Rechts.
